Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.11.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12   

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https://dejure.org/2013,58861
OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12 (https://dejure.org/2013,58861)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.04.2013 - 11 U 126/12 (https://dejure.org/2013,58861)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. April 2013 - 11 U 126/12 (https://dejure.org/2013,58861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung einer Bauhandwerker-Sicherungshypothek an einem im Eigentum des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH stehenden Grundstück

  • rechtsportal.de

    BGB § 648 Abs. 1 S. 1
    Bestellung einer Bauhandwerker-Sicherungshypothek an einem im Eigentum des alleinigen Geschäftsführers einer GmbH stehenden Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Das Landgericht hat nicht verkannt, dass für die Einräumung einer Bauhandwerker-Sicherungshypothek grundsätzlich Personenidentität zwischen Besteller und Eigentümer gegeben sein muss (BGH NJW 1988, 255 ff.) und eine wirtschaftliche Betrachtungsweise für die Beurteilung einer Übereinstimmung regelmäßig nicht genügt.

    Gesellschafter der GmbH war in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten (vgl. BGHZ 102, 95, 106 Rn. 34 = NJW 1988, 255, 257 = BauR 1988, 88, 92) vielmehr der eingetragene Verein "L e.V.".

    Nach der im Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung des BGH vom 22.10.1987 (BGHZ 102, 95 ff. = NJW 1988, 255 = BauR 1988, 88) ist ungeachtet § 648 a BGB und des Erfordernisses rechtlicher Übereinstimmung von Eigentümer und Besteller die Anwendbarkeit von § 242 BGB nicht ausgeschlossen.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2008 - 5 W 48/08

    Streitwertbestimmung beim Zusammentreffen von Werklohnklage und Klage auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Beide Werte sind addieren, weil der Anspruch auf Einräumung der Sicherungshypothek bereits deshalb selbständiges Gewicht hat, weil er einen anderen Schuldner betrifft (grds. für eine wertmäßige Berücksichtigung der neben dem Werklohn beanspruchten Bauhandwerkersicherungshypothek: OLG Düsseldorf BauR 2009, 1009; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 313 m.w.N. auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2008 - 8 U 138/07

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Danach hat das Identitätserfordernis zurückzutreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen es dem Richter gebieten, die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen." Maßgebende Umstände, nach denen sich die Berufung auf die Personenverschiedenheit von Besteller und Grundstückseigentümer als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt sind nach Auffassung des BGH etwa die wirtschaftliche Beherrschung des Bestellers durch den Grundstückseigentümer und das tatsächliche Ausnutzen der vom Unternehmer erbrachten Werkleistung (ebenso: OLG Frankfurt BauR 2008, 1158; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 258 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Eine solche Veräußerung stellt eine schlüssige Abnahme dar (BGH NJW-RR 1996, 883, 884).
  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Seine Begründung, angesichts der von der Beklagten zu 2. als Rechtsnachfolgerin der Bestellerin erhobenen, auf Schadensersatz gerichteten Gegenansprüche sei eine Abnahme entbehrlich, weil sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt habe (BGH BauR 2003, 88 = NZBau 2003, 35), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • LG Hamburg, 23.01.2003 - 313 T 3/03

    Bauhandwerkersicherungshypothek nach Eigentümerwechsel einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Da vorliegend der Beklagte zu 1. als Erwerber der Wohneinheiten durch die von der Klägerin durchgeführten Arbeiten erst in die Lage versetzt wurde, die von ihm nach Beauftragung der Werkleistungen namens einer GmbH für diese veräußerten Wohneinheiten in besonderem Maße persönlich zu nutzen, muss er sich wie der Besteller dieser Werkleistung behandeln lassen, soweit - was hier der Fall ist - die Klägerin als Unternehmerin wegen des restlichen Werklohns Befriedigung aus dem Grundstück sucht (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2003, 594; s. auch: OLG Dresden BauR 2008, 722, hier zitiert nach juris-Rspr. Rn. 10 m.w.N., 12.).
  • LG Köln, 06.06.2012 - 4 O 22/12

    Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungsgesamthypothek gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Die Berufungen der Beklagten gegen das am 06.06.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln (4 O 22/12) werden zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 10 W 1212/07

    Eintragung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Ehepartners

    Auszug aus OLG Köln, 30.04.2013 - 11 U 126/12
    Da vorliegend der Beklagte zu 1. als Erwerber der Wohneinheiten durch die von der Klägerin durchgeführten Arbeiten erst in die Lage versetzt wurde, die von ihm nach Beauftragung der Werkleistungen namens einer GmbH für diese veräußerten Wohneinheiten in besonderem Maße persönlich zu nutzen, muss er sich wie der Besteller dieser Werkleistung behandeln lassen, soweit - was hier der Fall ist - die Klägerin als Unternehmerin wegen des restlichen Werklohns Befriedigung aus dem Grundstück sucht (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2003, 594; s. auch: OLG Dresden BauR 2008, 722, hier zitiert nach juris-Rspr. Rn. 10 m.w.N., 12.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 126/12 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,83394
OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 126/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,83394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2013 - 11 U 126/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,83394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2013 - 11 U 126/12 (Kart) (https://dejure.org/2013,83394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 GWB, § 33 GWB
    Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch Nichtaufnahme eines Produktes in Arzneimitteldatenbank

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 11 U 157/11

    Unbillige Behinderung durch Klausel in IFA-Vertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 126/12
    a) Wie der Senat mit Urteilen vom 18.5.2010, 11 U 38/09 (Kart), und vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart), im Einzelnen dargelegt hat, ist die Beklagte Normadressatin des § 20 GWB.

    Zwar obliegen der Beklagten bei der Entgegennahme und Weiterleitung der Anmeldungen von Pharmaherstellern keine vertieften Prüfungspflichten; sie hat insbesondere ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zu überprüfen, ob durch das Inverkehrbringen von angemeldeten Arzneimitteln Rechte Dritter verletzt werden (Senat, Urteil vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart)).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 126/12
    Im Hinblick auf den gestellten Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin an der Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung zu bejahen (vgl. BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2010 - 11 U 38/09

    Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot gemäß § 20 I GWB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 126/12
    a) Wie der Senat mit Urteilen vom 18.5.2010, 11 U 38/09 (Kart), und vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart), im Einzelnen dargelegt hat, ist die Beklagte Normadressatin des § 20 GWB.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 11 U 151/19

    Abschlusserklärung der Verfügungsbeklagten verhindert Berufung der

    aa) Der Beklagten obliegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats gerade keine vertieften Prüfungspflichten dahingehend, ob ein angemeldetes Arzneimittel patentverletzend ist oder nicht (Urteile vom 18.5.2010, 11 U 38/09 (Kart); vom 11.9.2012, 11 U 157/11 (Kart); vom 12.11.2013, 11 U 126/12 (Kart).
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